USt Regelung - Versandhandel NEU ab 01. Juli 2021

USt Regelung - Versandhandel NEU ab 01. Juli 2021

Lieferschwelle entfällt: Besteuerung erfolgt grundsätzlich im Bestimmungsland! Bisher galten beim Versandhandel B2C innerhalb der EU Lieferschwellen zwischen 35.000 EUR und 100.000 EUR. Bis zu dieser Schwelle konnte der Versandhändler beim Versand aus Österreich die österreichische Umsatzsteuer verrechnen. Mit 1. Juli wurde das System umgestellt: Ab dem ersten Euro ist die Umsatzsteuer des Empfängerlandes zu entrichten. Eine Erleichterung gibt es nur für Kleinstunternehmen bis zu einem Versandhandelsumsatz innerhalb der gesamten EU bis 10.000 EUR; für diese bleibt es bei der österreichischen Umsatzsteuer. Wobei für diese Grenze Versandhandelsumsätze und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen B2C zusammengezählt werden. Mehr über die Änderungen und Herausforderungen aufgrund der neuen Versandhandelsregelung erfahren Sie im nachfolgenden Video vom Zollexperten Robert Jung, der ZOLLEXPERTEN.RD. GMBH & CO KG in Innsbruck.

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9. August 2021

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