Nur noch einer von zehn Patienten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wird tatsächlich wegen eines Arbeitsunfalls behandelt – knapp 90 Prozent sind bereits Freizeit-Unfallopfer. Dass deren Behandlungen dennoch durch die Pflichtbeiträge der heimischen Arbeitgeber finanziert werden, ist aus Sicht der AUVA-Führung und der Wirtschaftskammer eine unangemessene Quersubventionierung der Krankenkassen durch Unternehmergelder. „So geht´s nicht weiter!“, lautet die Parole – gefordert wird eine umfassende Reform.