Die Vorteile der elektronische Vergabe durch strukturierte Inhalte

8.10.2015 / Kongress E-Rechnung

Mag. Christiane Toppler, Geschäftsführung vemap


Bringt die elektronische Vergabe tatsächlich so viele Vorteile wie alle sagen? Ja, wenn man es richtig macht! Hält man sich aber nur an die Mindestanforderungen des Bundesvergabegesetzes, dann wird man nicht alle Vorteile der elektronische Vergabe verwirklichen können.

Ziel sollte es sein, dass einerseits alle Daten, die der Auftraggeber schon elektronisch erstellt hat oder haben möchte, auch in der geforderten strukturierten elektronischen Form von den Bietern auch zurück bekommt. Andererseits Verfahrensfehler auf beiden Seiten – Bieter und Auftraggeber – auf ein Minimum zu reduzieren. Das schafft man nur wenn man den gesamten Vergabeprozess - während und nach der Angebotsphase - vollelektronisch durchführt.

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Christiane Toppler ist seit der Gründung im Jahre 2000 im Unternehmen tätig und zuständig für den Vertrieb und das Projektmanagement. Seit 15 Jahren zuständig für die Einführung und Umsetzung der vollelektronischen Beschaffung bei nationalen und internationalen Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern in Österreich. Mitglied im ÖNorm-Gremium ONR 12050 (Arbeitsgruppe ON-AG 018.08 „Elektronische Abwicklung von Vergabeverfahren) und Expertin der Arbeitsgruppe AG 001.19 „E-Invoicing and Electronic Public Procurement“.

» Rückblick: Kongress E-Rechnung 2015

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21. Oktober 2015

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