E-Day:16
Loyale Mitarbeiter finden & binden
Gerald Trost, Bundeskanzleramt Österreich: Als Voraussetzung zur Teilnahme der Wirtschaft an Auftragsvergaben von Behörden bei der schützenswerte Informationen (Verschlusssachen) betroffen sind, sind internationale Verpflichtungen des Auftragnehmers zu erfüllen (Schlagwort industrielle Sicherheit). Eine dieser Verpflichtungen setzt an den Personen an, die im Zuge des Auftrages mit schützenswerten Informationen des Auftraggebers zu tun haben (personeller Geheimschutz); eine weitere Verpflichtung an den organisatorischen und technischen Absicherungsmaßnahmen (materieller Geheimschutz) in den Gebäuden des Auftragnehmers. Der Gesetzgeber und völkerrechtliche Verpflichtungen sehen daher die Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit dieser Personen einerseits und die Überprüfung der Firmenanlagen andererseits vor, die von den zuständigen innerstaatlichen Behörden durchgeführt werden (Sicherheitsüberprüfung). Das Ergebnis einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung von Personen und Firmenanlagen wird durch die Ausstellung international gültiger Zertifikate (PSCC – Personal Security Clearance Certificate, FSC – Facility Secuity Certificate) durch die zuständige nationale Behörde bescheinigt.
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Bei internationalen Aufträgen mit klassifizierten Informationen sind spezifische Sicherheitsüberprüfungen für Personen und Unternehmen zwingend erforderlich. Neben der personellen Sicherheit durch Zertifikate wie die Personal Security Clearance müssen auch die betriebliche Infrastruktur sowie die IT-Sicherheit mittels einer Facility Security Clearance abgesichert werden. Diese Sicherheitsfreigaben basieren auf nationalen und völkerrechtlichen Grundlagen und sind im EU- sowie NATO-Kontext international anerkannt. Um bei zunehmenden internationalen Ausschreibungen wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten sich Unternehmen frühzeitig an entsprechenden Standards orientieren.
