19: Meldung der Außerbetriebnahme einer Registrierkasse

Video-Tutorials zur Registrierkassen-Administration

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Wenn eine Registrierkasse irreparabel defekt ist oder nicht mehr benötigt wird, muss deren Außerbetriebnahme über FinanzOnline gemeldet werden. Im Menü der Registrierkassenübersicht wählt man das entsprechende Gerät aus und gibt als Meldungsinhalt die Außerbetriebnahme sowie den Grund dafür an. Die Kasse gilt ab dem Zeitpunkt der Meldung als außer Betrieb genommen. Eine erfolgreiche Übermittlung wird nach dem Absenden durch eine grün umrandete Meldung bestätigt.

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27. Dezember 2016

Rückfragen an:
Mag. (FH) Christian Dosek, MSc


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