KI ZUSAMMENFASSUNG
Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Regelungen im Erbrecht, die unter anderem das Ehegattenerbrecht, das Lebensgefährtenerbrecht sowie Formvorschriften für Testamente betreffen. Während Ehegatten ohne Kinder nun gegenüber den Eltern bevorzugt werden, erhalten Lebensgefährten nur in Ausnahmefällen ein gesetzliches Erbrecht, weshalb eine Absicherung durch ein Testament empfohlen wird. Aufgrund verschärfter formaler Anforderungen an Testamente wird zudem geraten, zur Vermeidung von Fehlern professionelle Hilfe durch einen Notar in Anspruch zu nehmen.
