Besser vorsorgen als nachher Strafe zahlen

EU-Datenschutz-Grundverordnung: Besser vorsorgen als nachher Strafe zahlen

Ab 25. Mai 2018 regelt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, wie personenbezogene Daten gewonnen, verarbeitet und weitergegeben werden dürfen bzw. gelöscht werden müssen. Beim Info-Vortrag der Fachgruppe Ingenieurbüros erläuterte WKO-Rechtsexpertin Mag. Ursula Illibauer alle diesbezüglich relevanten Punkte.

Kapitel

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt den 25. Mai 2018 als verbindliches Fixdatum für die Einhaltung der Bestimmungen, wobei sie sowohl EU-Unternehmen als auch Anbieter außerhalb der Union betrifft, die sich auf den EU-Markt richten. Die Datenverarbeitung muss auf einer rechtmäßigen Grundlage wie Verträgen, Gesetzen oder Einwilligungen basieren und die Grundsätze der Transparenz, Richtigkeit sowie der Speicherbegrenzung wahren. Zudem müssen Verantwortliche bei der Beauftragung von Dienstleistern als Auftragsverarbeiter schriftliche Verträge zur Regelung der Datenverarbeitung abschließen.

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10. April 2018

Rückfragen an:
Ingenieurbüros WKO Steiermark


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